Factbox: Teilzeitstudium und Härtefall-Regelung

by Claudia Pertl
Studierende im Teilzeitstudium
Studieren kostet Zeit und Nerven. Manchmal sogar beides. Und in manchen Fällen ist die Belastung um einiges höher als zunächst vermutet. In einem Teilzeitstudium ist die Auslastung deutlich geringer.

Was ist ein Teilzeitstudium und kann dieses jede*r Studierende beantragen?

In einem Teilzeitstudium berücksichtigt die Fachhochschule Kärnten, dass Studierende neben dem Studium noch andere Verpflichtungen haben, beispielsweise die Betreuung von Kindern, die Pflege von Angehörigen oder einen festen Job. Grundsätzlich wird bei einem Teilzeitstudium ein volles Studienjahr auf zwei Jahre aufgeteilt. Unsere Factbox:

Study better. Live better. Work smarter.

Immer wenn Privates bzw. Berufliches mit dem Zeitaufwand des Studiums doch nicht vereinbar ist, kann ein Teilzeitstudium bei der zuständigen Studiengangsleitung beantragt werden. Die Studiengangsleitung überprüft dann den Antrag, ob ein Teilzeitstudium aufgrund der individuellen Situation der*des Studierenden und im Hinblick auf das Curriculum des jeweiligen Studiums möglich ist.

 

Was sind mögliche Gründe ein Teilzeitstudium zu beantragen?

 Es müssen zwingende persönliche, gesundheitliche oder berufliche Gründe vorliegen, damit ein Teilzeitstudium beantragt werden kannDie Regelungen sind in der Studien- und Prüfungsordnung, die für alle Studierenden frei zugänglich ist, festgehalten.

Es kann sich also zum Beispiel um einen Berufswechsel oder eine Erhöhung des Arbeitspensums handeln, aber auch eine Erkrankung, bei der die Person das Studium nicht komplett unterbrechen, sondern einen Teil der Lehrveranstaltungen absolvieren möchte. In diesen Fällen kann ein  Antrag gestellt werden..

Was ist noch zu wissen?

Ein Teilzeitstudium muss nicht automatisch gewährt werden. Es kann sein, dass das Studium diese Form des Studierens nicht zulässt. Auch wie der Wechsel zurück ins „normale“ Studium genau aussieht, muss von Fall zu Fall individuell von der zuständigen Studiengangsleitung geprüft werden.

Kann in jedem Studiengang ein Teilzeitstudium absolviert werden?

Wenn jemand einen Antrag aufs Teilzeitstudium stellt, muss auch die Machbarkeit einer Aufteilung der Module bzw. Lehrveranstaltungen des gewählten Studienganges überprüft werden. Wenn das Curriculum aufgrund des Aufbaus und/oder der Art der Lehrveranstaltungen bzw. Module eine Aufteilung eines Semesters nicht zulässt, ist ein Teilzeitstudium nicht möglich. Das Teilzeitstudium bietet die Möglichkeit, , dass Studierende in einer solchen Lebenssituation das Studium nicht zwingend unterbrechen oder aufgeben müssen. . Bei den individuellen Lösungen müssen sowohl das Organisatorische seitens der FH als auch  die Studierbarkeit für die Studierenden passen.

Gibt es sonst Unterschiede zwischen Unterbrechung und Teilzeitstudium?

Im Falle einer vollständigen Unterbrechung des Studiums dürfen keine Prüfungen absolviert bzw. keine Lehrveranstaltungen besucht werden. In einem Teilzeitstudium dürfen Prüfungen abgelegt und Lehrveranstaltungen besucht werden, aber eben nur diejenigen, die im Rahmen des Teilzeitstudiums für dieses Semester vorgesehen sind bzw. vereinbart wurden. Die*Der Studierende bekommt also von der Studiengangsleitung einen eigenen Stundenplan –und macht vielleicht nur die Hälfte von dem, was der eigene Jahrgang absolviert. Es gibt auch keine Grenze wie viele Lehrveranstaltungen bzw. Module in einem Semester absolviert werden müssen. Es ist immer eine individuelle Vereinbarung.

Was ist die sogenannte „Härtefall-Regelung“?

Härtefall-Regelungen sind Fristverlängerungen. Auch dies ist in der Studien- und Prüfungsordnung geregelt. Grundsätzlich ist jede Lehrveranstaltung eines Semesters bis zum Ende des Folgesemesters abzuschließen.  Es gibt aber Fälle, wo diese Frist von zwei Semestern verlängert werden kann. Es handelt sich also um eine Ausnahme-Regelung, die auch bei Abgaben von Bachelor- oder Masterarbeiten zum Tragen kommt.  Auch hier ist wiederum von der*dem Studierenden ein schriftlicher Antrag zu stellen, der begründet sein muss und in dem die eigene Situation (Härtefall) dargelegt werden muss. Was ein Härtefall ist, ist in der Prüfungsordnung nicht definiert. Es obliegt hier wiederum der Studiengangsleitung, über eine Fristverlängerung zu entscheiden

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